Foto: Esther Haase
„Angefangen hat es mit 4, die Epilepsie. Aber die großen Anfälle habe ich mit 10, 11 Jahren gehabt. Von SUDEP habe ich das erste Mal vor 3 Jahren gehört. Da ist ein Freund von mir gestorben an SUDEP. Und dann hat man sich halt informiert. Was ist das überhaupt. Ich habe zwar selber Epilepsie. Aber vorher habe ich davon nie etwas gehört.“
Carla (28), lebt seit ihrem 5. Lebensjahr mit Epilepsie.
CARLA SCHULZ
Carla erlebte ihren ersten epileptischen Anfall als kleines Kind mit vier Jahren. Erst 2020 erfuhr sie von SUDEP (plötzlicher Epilepsie-Tod), als ein enger Freund daran verstarb. Seitdem trauert sie um ihn und weiß, dass auch sie ein erhöhtes Risiko hat. Carla ist überzeugt, dass die Gesellschaft zu wenig über Epilepsie weiß. Bei einem Anfall auf der Straße erlebte sie, dass die umstehenden Menschen ratlos und unsicher waren, und deshalb nichts unternahmen. Dabei könnten einfache Dinge, die sich jeder merken kann, Leben retten. „Frag mal eine beliebige Person, ob sie weiß, was man machen muss, wenn jemand einen Anfall hat“, sagt sie. Carla wünscht sich mehr Handlungssicherheit in der Gesellschaft, um die Betroffenen bestmöglich zu schützen, etwa durch Laienreanimation und Erste Hilfe.
AMELIE & MARIE
Amelie (17) hat im Sommer 2023 ihr Abitur erfolgreich absolviert und wird nun ein Freiwilliges Soziales Jahr beginnen. Vor vier Jahren hatte sie ihren ersten epileptischen Anfall während eines Familienaufenthalts in London in der U-Bahn. Seitdem unterstützen ihre Eltern und ihre jüngere Schwester Marie sie liebevoll und haben sich intensiv mit Epilepsie und den damit verbundenen Risiken auseinandergesetzt. Amelie geht offen mit ihrer Erkrankung um und spricht darüber, wodurch ihre Freunde und Lehrer darüber informiert sind. Amelie appelliert an Ärztinnen und Ärzte, ihre Patienten besser zu informieren – beispielsweise durch Informationsbroschüren über Epilepsie und Risikomanagement, damit Patienten handlungssicher werden und ihr Umfeld besser informieren können.
ASTRID PERZ
Astrid, eine renommierte österreichische Schauspielerin, vermisst schmerzlich ihren Bruder Andreas, der 2015 im Alter von nur 19 Jahren an Epilepsie verstarb. Erst durch Internetrecherchen und Informationsbroschüren aus den USA erfuhr die Familie von der häufigen und namensgebenden Komplikation – SUDEP. Dieses Risiko wurde während Andreas‘ ärztlicher Beratung nie angesprochen, ebenso wenig wie die damit einhergehenden Präventionsstrategien. Astrid ist davon überzeugt, dass ein offener Umgang mit dem Thema und das Brechen von Tabus rund um Epilepsie allen guttun würden. Sie kennt das Thema aus erster Hand, da bereits ihr Vater in der Pubertät unter Epilepsie gelitten hatte.
DR. IRIS MARIA KILLINGER
Iris hatte einen wunderbaren Sohn namens Oskar. Er besuchte die 9. Klasse eines Hamburger Gymnasiums, hatte gute Freunde und genoss seinen Alltag. Doch mit 14 Jahren starb Oskar an SUDEP (Sudden Death in Epilepsy) – und das, obwohl er regelmäßig bei einem renommierten Epilepsiespezialisten in Behandlung war. Kaum zu verkraften ist für die Juristin, dass sie und ihre Familie ärztlicherseits nie über Oskars SUDEP-Risiko informiert wurden. Der behandelnde Arzt hatte ihnen sogar versichert, dass ein Anfall außerhalb eines Unfalls oder eines Status epilepticus nicht tödlich sein könne – ein sogenanntes „schonendes Verschweigen“, das nach wie vor von vielen Neuropädiatern praktiziert wird. Und tödliche Folgen hat. Iris und Oskars Vater Johann setzen sich nun dafür ein, dass Ärzte ihre Patienten umfassend über das Risiko von SUDEP aufklären und ihnen alle verfügbaren Informationen über die Epilepsiebehandlung zur Verfügung stellen – wie es auch das Gesetz vorsieht. Patienten und ihre Familien müssen befähigt werden, informierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen. Aufklärung und Wissen sind der Schlüssel, um tragische Verluste wie den von Oskar zu verhindern.
DR. JOHANN KILLINGER
Johann, Unternehmer und Jurist, konnte die vagen Erklärungen des Neuropädiaters zur Epilepsieerkrankung seines ältesten Sohns Oskar nie wirklich verstehen. Als Oskar 2019 nach 3-jähriger Behandlung an einem SUDEP starb, wurde ihm klar, dass nicht nur sein Sohn, sondern auch viele andere Patienten und Patienteneltern über das SUDEP-Risiko und mögliche Präventionsmaßnahmen im Unklaren gelassen werden. Der schmerzhafte Verlust motivierten ihn und Oskars Mutter Iris dazu, die Oskar Killinger Stiftung ins Leben zu rufen, um die Aufklärungsarbeit rund um Epilepsie in Deutschland voranzutreiben. Das langfristige Ziel der Stiftung ist es, bis zum Jahr 2030 offene Gespräche über SUDEP und SUDEP-Prävention zum Standard in der Epilepsieversorgung zu machen. Betroffene und ihre Angehörigen sollen fundierte Informationen erhalten und lernen, wie sie das Risiko von SUDEP durch geeignete Präventionsmaßnahmen minimieren können. „So steht es auch im Gesetz“, sagt Johann.
KATJA PILSKI
Katja erlebte ihren ersten epileptischen Anfall mit 14 Jahren. Seit 2 Jahren ist sie anfallsfrei und hofft, dass es so bleibt. Die sportliche Versicherungskauffrau genießt ihr Leben in vollen Zügen. Katja geht offen mit ihrer Erkrankung um und spricht mit jedem darüber – keine Selbstverständlichkeit, da Epilepsie nach wie vor ein Tabuthema ist bei vielen. „Reiner Selbstschutz“, sagt sie lachend. Das Umfeld muss im Notfall richtig reagieren und ihr helfen können – sowohl während als auch nach einem Anfall, wenn es zum anfallsbedingten Atemstillstand kommen kann (SUDEP). „Jeder in meinem Umfeld kann Laienreanimation“, sagt Katja.
KATHARINA STEINER
Katharina (39) ist Lerntherapeutin im Schuldienst und unterstützt auch Schüler:innen mit Epilepsie. Nach einem nächtlichen Anfall erhielt sie mit 34 Jahren selbst die Diagnose Epilepsie und wurde sich bewusst, wie wenig sie trotz ihrer beruflichen Tätigkeit darüber wusste. Im Epilepsiezentrum Kehl-Kork wurden ihr ausführlich die Gefahren nächtlicher Grand-Mal-Anfälle und das SUDEP-Risiko erläutert. „Sie schlafen auf keinen Fall mehr alleine!“, ermahnte der Arzt sie – angesichts ihres hohen SUDEP-Risikos ein wichtiger Rat. Sie erhielt intensive Aufklärung über Risikoprävention und Monitoring-Systeme. Bei der Beantragung der Kostenübernahme eines Alarmsystems wurde sie ebenfalls unterstützt. „Meine Ärzte haben den Spagat zwischen ehrlicher SUDEP-Aufklärung, sorgfältiger Diagnostik und behutsamer Beruhigung wunderbar gemeistert“, sagt Katharina dankbar. „So soll es sein.“
PEGGY BAHL-CHRIST
Peggy (34 J.) erkrankte mit 28 Jahren an limbischer Enzephalitis, die sich auch in epileptischen Anfällen äußerte. Obwohl die Enzephalitis geheilt wurde, ist die Epilepsie als „Andenken“ geblieben. Auch nach Jahren kämpft Peggy immer noch mit Anfällen. Ihr Wunsch ist es, dass offener über Epilepsie und die damit verbundenen Risiken, einschließlich des plötzlichen Epilepsietods (SUDEP), gesprochen wird. Peggy lehnt die Verharmlosung der Krankheitsrisiken ab, die sie auch selbst in ärztlichen Beratungen erlebt hat. „Nichts zu wissen bedeutet, keine Kontrolle über sein Leben zu haben. Und ich hasse Kontrollverlust“, sagt die ausdrucksstarke Burlesque-Tänzerin.
WOUT GEERS
Der 37-jährige Holländer Wout ist nicht nur Betriebswirt, sondern auch leidenschaftlicher Balletttänzer. Er engagiert sich aktiv in der Patient Awareness Arbeit der Oskar Killinger Stiftung, da er persönlich Freunde mit Epilepsie hat, die bisher nicht über SUDEP aufgeklärt wurden. Er sieht die vermeidbaren Unsicherheiten und Risiken, die dadurch entstehen können. Die Mission der Stiftung, Menschen über die Gefahren und Präventionsmöglichkeiten von SUDEP zu informieren, liegt Wout besonders am Herzen. Er möchte dazu beitragen, dass keine weiteren Menschen in seinem Umfeld oder anderswo von dieser wichtigen Aufklärung ausgeschlossen werden.
Hat Ihr Arzt mit Ihnen über SUDEP gesprochen?
Bitte schreiben Sie uns über Ihre Erfahrungen zum ärztlichen Umgang mit dem SUDEP Risiko.
Ja. Über SUDEP und SUDEP-Prävention muss man sprechen. Mit den Patientinnen und Patienten. Oder deren Eltern. Dies gehört zum fachärztlichen Standard. Verantwortungsbewusste Ärzte sprechen mit ihren Patienten über SUDEP. Nichtaufklärung ist rechtlich und medizinethisch unvertretbar. Und kostet Leben. Jedes Jahr.
„Aufklärung über Risiken gehört schlichtweg dazu.“
Prof. Dr. med. Rainer Surges, MHBA – Direktor der Klinik für Epileptologie, Universitätsklinikum Bonn
„Aufklärung über SUDEP hat eine schlechte Schaden-Nutzen-Korrelation. Das Risiko ist klein. Meine Patienten müssen das nicht kennen wollen.“ (Dr. Stephan Z., Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin)
Lieber Dr. Z. – eine solche Argumentation ist rechtlich und ethisch unvertretbar. Ärzte, die ihre Patienten nicht über ein schweres Krankheitsrisiko wie SUDEP, Risikofaktoren und Prävention aufklären und damit verhindern, dass die Patienten bzw. deren Eltern selbstbestimmt über den Umgang mit diesem Risiko entscheiden können, handeln sorgfaltspflichtwidrig. Sie haben dann ein Haftungsproblem. Die Aufklärung über schwere Krankheitsrisiken gehört zum Facharztstandard jeder Fachrichtung. Auch Neuropädiater und Neurologen müssen diesen Facharztstandard befolgen. Genauso wie Kinderärzte und Hausärzte.
Da die therapeutische Informationspflicht des Arztes beinhaltet, dem Patienten ein klares Bild von seinem Leiden zu verschaffen, kommt es nach der Rechtsprechung noch nicht einmal darauf an, ob das Risiko durch angepasstes Verhalten verringert oder vermieden werden kann.
„Ich will meine Patienten und Angehörigen nicht in Angst und Schrecken versetzen, deswegen spreche ich nicht über SUDEP.“ (Dr. Mirjam P., Fachärztin für Neurologie)
Liebe Dr. P – eine solche Argumentation ist rechtlich unvertretbar. Ob der behandelnde Arzt befürchtet, dass die Information über das schwere Krankheitsrisiko den Patienten in Sorge oder Furcht versetzt, hat rechtlich keinerlei Relevanz. Für Patienten ist es aus rechtlicher Sicht immer vorteilhaft, wenn ihnen ärztlicherseits geraten wird, durch das Einhalten von Verhaltensregeln und anderen präventiv möglichen Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sich ein im Bereich des Möglichen liegendes Risiko nicht realisiert. Bloße Störungen der psychischen Befindlichkeit der Patienten durch Informationen über die Erkrankung müssen angesichts des unverzichtbaren Selbstbestimmungsrechts als unvermeidbare Nachteile der Aufklärung hingenommen werden. Ängste, die durch das Nachdenken über Krankheitsrisiken erzeugt werden, sind nach der Rechtsprechung daher bloße Störungen der psychischen Befindlichkeit der Patienten und als solche hinzunehmen. Für Ihr Aufklärungsverhalten darf diese Erwägung keine Rolle spielen. Außerdem ist wissenschaftlich belegt, dass vollständige Informationen über SUDEP weder bei Patienten noch bei deren Angehörigen zu einer dauerhaft erhöhten Ängstlichkeit oder Niedergestimmtheit führen.
„Ich habe nur lückenhafte Kenntnis über spezifische Aspekte des SUDEP, sodass ich meine Patienten nicht fundiert beraten kann. Also sage ich lieber nichts.“ (Dr. Hans-Wilhelm B., Internist)
Lieber Dr. B – dieses Argument ist rechtlich leider problematisch. Aus juristischer Sicht kommt es weder auf Ihre Befindlichkeiten noch auf etwaige Fortbildungslücken an. Ihre Rechtspflicht zur Aufklärung besteht dennoch. Es zählt allein der fachärztliche Standard und medizinische Leitlinien und Praxisempfehlungen. Diese sehen bei SUDEP eindeutig eine Aufklärung vor.
„SUDEP kann man nicht verhindern. Deswegen spreche ich nicht über SUDEP.“ (Dr. Susanne M., Internistin)
Liebe Dr. M – dieses Argument ist rechtlich bedeutungslos. Selbst wenn es keinerlei Risikovorsorgemöglichkeiten gegen SUDEP gäbe, müssten sie Ihre Patienten über dieses Sterberisiko informieren. Überdies ist empirisch belegt, dass das SUDEP-Risiko durch Ausschaltung der Risikofaktoren und eine nächtliche Überwachung deutlich verringert werden kann. Deshalb könnte man Ihnen mit dieser Argumentation eine Schutzbehauptung oder eine Fortbildungslücke unterstellen.
„Nächtliches Monitoring beeinträchtigt die Lebensqualität der Eltern und Kinder negativ. Deswegen spreche ich erst gar nicht mit meinen Patienten oder deren Eltern darüber.“ (Prof. Dr. Uwe B., Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin)
Lieber Prof. B – dieses Argument ist rechtlich ohne Relevanz. Für die Frage der ärztlichen Aufklärungspflicht kommt es nicht darauf an, ob hierdurch die Lebensqualität der Patienten und ihrer Angehörigen beeinträchtigt wird. Ganz im Gegenteil: Die „Lebensqualität“ der Eltern hat offensichtlich einen geringeren Stellenwert als das Lebensrecht und der Lebensschutz der Patienten . Über medizinische Hilfsmittel, wie es Monitoring-Systeme darstellen, müssen Ärzte informieren und sich über Weiterentwicklungen auf dem aktuellen Stand halten. Die bewusste Nichtaufklärung über zugelassene und verschreibungsfähige, potentiell lebensrettende Hilfsmittel kann schwere haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
„SUDEP kommt bei Kindern fast nie vor. Deswegen spreche ich mit den Eltern darüber nicht.“ (Dr. Julia B., Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin)
Liebe Dr. B. – dieses Argument ist rechtlich irrelevant. Juristisch kommt es auf die tatsächlichen Fallzahlen zum SUDEP im Kinder- und Jugendbereich nicht an. Es reicht juristisch aus, dass es das Sterberisiko gibt. Die Gerichte sagen: Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit für die Verwirklichung eines Risikos äußerst gering ist, muss ein Arzt hierüber aufklären bzw. Warnhinweise erteilen. Unabhängig hiervon ist empirisch belegt, dass SUDEP bei Kindern und Jugendlichen nicht selten vorkommt, sondern statistisch jeden 1000. trifft.
„Bei der Aufklärung über SUDEP ist der Aspekt der Autonomieentwicklung für ein altersentsprechendes Verhalten“ zu berücksichtigen. Deswegen spreche ich nicht über SUDEP.“ (Prof. Gerhard K., Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin)
Lieber Prof. K – dieses Argument ist rechtlich irrelevant. Ein Arzt hat das Selbstbestimmungsrecht des Patienten bzw. das Erziehungsrecht der Eltern zu respektieren. Die Autonomieentwicklung eines Kindes ist Sache der Eltern und des betreffenden Kindes und Jugendlichen selbst. Ärzte dürfen daher Informationen über nächtliches Monitoring und die SUDEP Gefahr nicht einfach weglassen, um eine ungestörte Entwicklung eines Jugendlichen zu ermöglichen. Mit einer derartigen Einstellung stellt sich ein Arzt über das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und das Erziehungsrecht der Eltern und nimmt den Tod seines Patienten in Kauf.
„Die Aufklärung wirkt sich negativ auf die Lebensqualität des Kindes und des Umfelds aus. Deswegen mache ich sie nicht.“ (Dr. Marike S., Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin)
Liebe Dr. S – dieses Argument ist rechtlich irrelevant. Auswirkungen auf die Lebensqualität durch Risikoaufklärung sind Aspekte im Sinne eines paternalisierenden therapeutischen Vorbehalts. Dieser ist rechtlich schon seit vielen Jahrzehnten nicht mehr anerkannt. Nach der ganz gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt: Befindlichkeitsstörungen müssen angesichts des unverzichtbaren Selbstbestimmungsrechts als unvermeidbare Nachteile der Aufklärung hingenommen werden müssen.
In der Publikation wurde auch eine Übersicht der Präventionsstrategien abgedruckt:
Potenzielle Strategie
Risikofaktor
Refraktäre Epilepsie
Optimierung der Therapie,
Prüfen der Optionen einer Epilepsie- chirurgie
Generalisierte tonisch-klonische Anfälle
Optimierung der Therapie
Junge Patienten
Sicherstellung der bestmöglichen medikamentösen und operativen Therapie
Verbesserung der Compliance
und Kontrollen
Polytherapie
Verbesserung der Compliance
und Kontrollen
Stabilisierung
Einstellen bzw. Vermeiden
Psychomotorische Retardierung
Überwachung
Risikofaktor
Epileptischer Anfall
Überwachung (Alarmsysteme)
Lungenödem
Erkennung und Behandlung
Atemstillstand/Hypoxie
Oximetrisches Monitoring, Sauerstoffgabe
Asystolie
Monitor, Schrittmacher
Ersticken
Lagerung, Modifizierung der Umgebung (Kissen)
Patientenvertreter fordern seit etwa 20 Jahren die Aufklärung über SUDEP und SUDEP-Prävention (vgl. bspw. Porschen, SUDEP: Risiken und Prävention, Ausblicke für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit, Z Epileptol 19:93-94 (2006)). 2017 nahm die Ethikkommission der Universität Marburg die seit vielen Jahren schwelende SUDEP-Debatte („to tell or not to tell“) zum Anlass für ein medizinethisches Symposium. In der entsprechenden Veröffentlichung „Im Grenzbereich ärztlicher Aufklärung: Fehlende Handlungskonsequenzen und Risikoausmaß als Legitimation eines therapeutischen Vorbehalts?“ wurden empirische Beobachtungen der normativen Ebene gegenübergestellt. Auf empirischer Ebene wurde die Nichtaufklärung über SUDEP mit „einer schlechten Schadens-Nutzen-Korrelation“ erklärt, die sich aus einem „zu kleinen Risiko“ des Patienten erkläre, woraus die Ärzte folgern würden, dass „der Patient das Risiko nicht kennen (wollen) muss“. In der Publikation wird deutlich gemacht, dass die im Bereich der Epileptologie arbeitenden Ärzte für sich eine Ausnahme vom Aufklärungsgebot in Anspruch nehmen im Sinne eines therapeutischen Vorbehalts. In der Publikation wird darauf hingewiesen, dass juristisch ein therapeutischer Vorbehalt nur bei drohenden ernsthaften Schäden, z.B. Eigengefährdung, angenommen werden könne.
Wie oben gezeigt und bereits mit Schriftsatz vom 11.05.2020 umfänglich vorgetragen (EA Bl.87 ff.), sind die von den Ärzten gegen die Aufklärung vorgebrachten Argumente rechtlich unerheblich und rücken angesichts der systematischen und systemischen Verstöße gegen die bekannten Rechtspflichten das Ärzteverhalten in den Vorsatzbereich. Rechtlich unerhebliche bzw. sogar rechtsethisch verwerfliche Argumente können einen Facharztstandard auch dann nicht begründen, wenn sich viele oder die meisten Ärzte darauf berufen.
Relevant sind tatsächlich die vom Sachverständigen für die Begründung der SUDEP-Aufklärung vorgebrachten Argumente, nämlich